Jubelnde Menschenmasse vor der Bühne am Hauptmarkt

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Stadt Nürnberg bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu machen. Öffentlichen Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.bardentreffen.de

 

1. Konformitätsstatus

Teilweise konform: Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 und die WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA erfüllt.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Überprüfung durchgeführt von: Projektbüro, Geschäftsbereich Kultur
Erstellungsdatum: September 2020
Letzte Überprüfung: -

 

2. Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts

Barrierefreie Bereiche:

  • Die Schriftgröße der Texte ist auf allen Seiten verstellbar.  
  • Eine logische Überschriftenstruktur ermöglicht es Menschen, die Screen-Reader nutzen, einfach zu navigieren.
  • Aussagekräftige Seitentitel vermitteln bereits am Anfang den Hauptinhalt einer aufgerufenen Seite.

Teilbereiche, die (noch) nicht barrierefrei sind:

  • Verlinkte externe Websites und Dokumente sind nicht unbedingt barrierefrei.
  • Texte und Links sind nur teilweise kontrastreich gestaltet. Eine kontrastreiche Darstellung ist bis April 2021 vorgesehen.
  • Seiten und Webangebote können mit Maus, aber nur teilweise mit Tastatur bedient werden. Die Bedienung mit Tastatur ist bis April 2021 vorgesehen.
  • Nicht alle Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte. Für ab September 2020 neu veröffentlichte Bilder wird ein Alternativtext bereitgestellt.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre:

  • Bei audiovisuellen Konzertmitschnitten oder Hörfunksendungen von Medienpartnern wie z.B. dem Bayerischen Rundfunk oder Arte stehen Untertitel oder Transkriptionen nicht zur Verfügung.

Begründung:
Die Inhalte des öffentlichen Rundfunks sind von der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit aufgenommen. Für die Mängelbeseitigung o.g. Barrieren ist  der Kosten- und Ressourcenaufwand unverhältnismäßig.

3. Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Wenn Sie Zugang zu Inhalten benötigen, die noch nicht barrierefrei sind, nutzen Sie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum Projektbüro im Geschäftsbereich Kultur der Stadt Nürnberg z.B. per E-Mail an projektbuero-Kultur@stadt.nuernberg.de

4. Kontakt Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) wenden.